Heute sind unsere Erstwählerkarten von der Post ausgetragen worden. Damit wollen wir alle Erstwähler*innen ermuntern, sich um ihre eigene Zukunft zu kümmern und zur Wahl zu gehen. Um Ressourcen zu schonen, entschieden wir uns für eine einfache Postkarte statt eines langen Briefes. Der aufgedruckte Link führt zu einer ausführlichen Ansprache auf unserer Homepage.
Manche staunten jedoch nicht schlecht als sie erkannten, dass die Karten nicht nur an wahlberechtigte Jugendliche, sondern auch an Kinder verschickt wurden. Das liegt an einer Datenpanne bei der Stadtverwaltung.
Manche Eltern reagierten zu recht irritiert und waren um die Datensicherheit besorgt. Diese Verwirrung tut uns leid. Es fand jedoch zu keiner Zeit ein Missbrauch oder illegaler Zugriff auf Daten statt. Parteien und Wählervereinigungen sind dazu berechtigt, im Wahlkampf Erstwähler*innen anzuschreiben und auf deren Wahlrecht hinzuweisen. Die Adressen dafür werden laut Bundesmeldegesetz (§ 50 „Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen“) auf Antrag durch das zuständige Einwohnermeldeamt zur Verfügung gestellt. Nach dem Versenden der Erstwählerbriefe werden die Adresslisten gelöscht.