Das Vorkaufsrecht ist ein Instrument, mit dessen Hilfe die Verwaltung Einfluss auf die Entwicklung eines bestimmten Gebiets in der Stadt nehmen kann. Sie erfährt dadurch rechtzeitig vom Verkauf eines Grundstücks und kann handeln. Ein solches Vorkaufsrecht hat der Gemeinderat Mitte März für das Gebiet zwischen Gotthilf-Bayh-Straße, Wilhelm-Strähle-Straße, Voithstraße und dem Weg Flurstück 3403 in Schmiden beschlossen.
Stellungnahme von Beate Wörner
Die Fellbacher Gewerbegebiete sind in die Jahre gekommen. Das gilt auch für das Gewerbegebiet in Schmiden, um das es heute geht. Es ist, wie alle anderen Fellbacher Gewerbegebiete auch, stark versiegelt und mit Gebäuden bebaut, die nicht energieeffizient ausgerüstet sind. Die ganzen Gewerbegebiete müssen an die Anforderungen des Klimawandels angepasst und fit für die Zukunft gemacht werden. Wie das geht, erproben wir gerade im IBA-Gebiet.
Ein Problem ist häufig, dass die Verwaltung erst von dem Verkauf eines Grundstücks in einem solchen Gebiet erfährt, wenn es zu spät ist und ein privater Investor bereits den Zuschlag bekommen hat. Mit dem jetzt geplanten besonderen Vorkaufsrecht erhält die Stadt ein wirksames Instrument, mit dem sie steuernd in die Entwicklung eines Gebiets eingreifen kann. Das kann den gesamten Planungs- und Gestaltungsprozess beschleunigen, was durchaus wünschenswert ist. Denn wir wissen alle aus Erfahrung, wie mühselig es ist, eine Planung und die Realisierung eines Vorhabens auf den Weg zu bringen, wenn erst mühsame Grundstücksverhandlungen geführt werden müssen.
Unsere Fraktion stimmt der Vorlage zu.