Die Stimmung
Seit im November 2018 der Gemeindeart beschloss, in der nördlichen Bahnhofstraße Tempo 30 fest einzuführen, sind mehrere Presseartikel und zahlreiche Leserbriefe erschienen, die vor allem das Wegfallen des Radwegs kritisieren. Es entsteht bei der Lektüre der Eindruck, als würde die Stadtverwaltung ohne vorherige Überlegung die Interessen und Bedürfnisse der Radfahrenden ignorieren und ihre Sicherheit aufs Spiel setzen.
Das Gegenteil ist der Fall:
- Der Prozess einer Umgestaltung der Bahnhofstraße dauert seit 2011 (STAFFEL25) mit intensivem Austausch mit Bürgerschaft, Verbänden und Fachleuten. Es bestand weitgehend Konsens, dass der Verkehr in der Bahnhofstraße beruhigt wird.
- Die jetzige Lösung mit Mischverkehr ist auch für den Radverkehr eine viel bessere Lösung als die bisherige Situation.
Es ist erstaunlich, dass in den Medien so viel Kritik geäußert wird, ohne dass sich die Schreibenden die Mühe machen, ein wenig zu recherchieren. Die Ergebnisse von STAFFEL25 und des Verkehrsentwicklungsplans sind auf der städtischen Homepage einsehbar. Zum Thema Sicherheit in der Radverkehrsführung gibt es ausreichend Studien und Regelwerke.
Die Fakten
Gute Radwege:
Es steht außer Zweifel – am sichersten fährt man mit dem Rad auf einem separierten, ausreichend breiten Radweg, der nicht zugeparkt, von Kfz überfahren oder mit Gegenständen zugestellt wird. Solche Radwege sind typisch für fahrradfreundliche Städte wie Kopenhagen oder Amsterdam. In Fellbach kommt der Radweg entlang der Stuttgarter Straße zwischen Netto und Theodor-Heuss-Str. diesem Ideal am nächsten, wenn auch nur auf einem kurzen Abschnitt.
Schlechte Radwege:
Ein Radweg, der zu schmal und von parkenden Kfz nicht durch einen ausreichenden Sicherheitsstreifen getrennt ist, häufig Straßen und Grundstücksausfahrten kreuzt und von unterschiedlichen Gegenständen behindert wird (Mülltonnen, Ladenauslagen, Falschparker, Weihnachtsbäume u.v.m.), ist für Radfahrende deutlich gefährlicher als Mischverkehr auf der Fahrbahn. Das haben nicht nur zahlreiche Studien belegt (bspw. BASt-Studie von 1992), sondern auch während des einjährigen Modellversuchs, bei dem 2017-2018 Radfahren sowohl auf dem alten Radweg, als auch auf der Fahrbahn erlaubt war sind acht Unfälle mit Radbeteiligung passiert (einer davon mit einem Schwerverletzten). Alle acht ereigneten sich auf dem ehemaligen Radweg.
Juristische Seite:
Der Radweg in der Bahnhofstraße entstand vor Jahrzehnten und entspricht nicht den gültigen Vorschriften ERA 2010. Das bedeutet, bei jeglicher Umgestaltung des Straßenraums darf der Weg in der bisherigen Form nicht bleiben. Er muss entweder wesentlich verbreitert werden – oder aufgehoben. Auch deswegen wurde Tempo 30 für den Straßenabschnitt eingeführt, was Mischverkehr erlaubt. Für die Alternative Lösung – die Verbreiterung – müssten mindestens auf einer Straßenseite die Parkstände entfallen. Dafür gibt es derzeit keine Mehrheit im Gemeinderat.
Die Erklärung
Die größten Zweifel betreffen die Sicherheit für Radfahrende, insbesondere Kinder. Warum nimmt uns die Stadt die Sicherheit eines getrennten Radwegs weg?
Um die Ergebnisse der erwähnten Studie auf den Punkt zu bringen: Der Radfahrende auf dem Radweg ist zwei besonderen Gefahren ausgesetzt: abbiegenden Kfz und plötzlich geöffneten Autotüren.
Ein- und abbiegende Kfz (bzw. deren Fahrer) sind sich häufig der Existenz eines Radwegs hinter parkenden Fahrzeugen gar nicht bewusst und übersehen diese häufig. Die schlimmsten, tödlichen Radfahrunfälle passieren beim Rechtsabbiegen von Kfz (insbesondere Lkw) bei gleichzeitig geradeaus fahrenden Radfahrenden.
Zu den plötzlich geöffneten Autotüren kann gesagt werden: dies geschieht auf Fahrer- und auf Beifahrerseite. Aber der geschulte Autofahrer öffnet seine Tür nicht ohne vorher im Rückspiegel die Situation auf der Fahrbahn geprüft zu haben. Auf Beifahrerseite sind es dagegen auch Kinder, die noch gar nicht an andere Verkehrsteilnehmer denken. Dazu kommt: auf der Fahrbahn ist der Radfahrende verpflichtet, einen Sicherheitsabstand von mind. 1 m zu Fahrzeugen einzuhalten. Auf einem Radweg von 1,6 m Breite ist das gar nicht möglich. Der ehemalige Radweg in der Bahnhofstrße war stellenweise noch schmaler.
Radelnde Kinder
Die Situation hat sich für Kinder durch die Änderung im Wesentlichen nicht geändert. Bis 8 Jahre müssen, bis 10 Jahre dürfen Kinder den Gehweg zum Radfahren benutzen. Seit der letzten StVO-Reform dürfen sie dabei von einem Erwachsenen auf einem Fahrrad begleitet werden. Was oft vergessen wird: wer auf dem Gehweg radelt, muss sich an die zu Fuß Gehenden anpassen, also Schritttempo einhalten und beim Überqueren der Fahrbahn absteigen.
Für Jugendliche, die vor allem von un zur Schule unterwegs sind, hat sich die Lage durch Ausweisung neuer Fahrradstraßen definitiv verbessert.
Ganz abgesehen von der konkreten Situation in der Bahnhofstraße: die Regelung der StVO ist für Fahrradverkehr, und ganz besonders für radfahrende Familien, immer noch problematisch. Dies ist jedoch ein Thema für die Bundespolitik und soll hier nicht vertieft werden.
Der Prozess
Bei der Stadtentwicklungsplanung Fellbach 2025 (STAFFEL25) hat eine breite Mehrheit der Beteiligten Fellbacherinnen und Fellbacher, sowie die fachlich begleitenden Verkehrsplaner gefordert, die Verkehrssituation in der Bahnhofstraße zu verbessern. Gefordert wurde eine Verkehrsberuhigung, mehr Platz für Fußverkehr, mehr Aufenthaltsqualität. Da der Verkehrsraum sehr beschränkt ist und unterschiedliche Nutzungen gewährleistet sein müssen – Fußverkehr, Radverkehr, Einkauf, Durchgangsverkehr, Buslinien, Wohnen, Arbeiten – konnte nur eine Kompromisslösung das Ergebnis sein, die keine der Nutzergruppen maximal zufriedenstellt. Unter Berücksichtigung des Möglichen sowie der Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat ist daraus das Konzept – Tempo 30 und Radfahren auf der Fahrbahn sowie Fahrradstraßen – entstanden, das der Gemeinderat schließlich Ende 2018 beschlossen hat.
Das Ergebnis
Die Bahnhofstraße bleibt für Kfz offen, jedoch mit Tempo 30. Ein schnelleres Fahren ist angesichts der Enge meist sowieso nicht möglich. Bei Tempo 30 ist der Verkehr ruhiger, sicherer und genauso „leistungsfähig“ (also in Anzahl Fahrzeuge pro Zeiteinheit). Für den Kfz-Verkehr ergeben sich also aus der Änderung definitiv keine Nachteile.
Gemäß StVO wird Radverkehr bei gegebener Verkehrsdichte und Tempo 30 auf der Fahrbahn geführt. Wie oben erwähnt, ist das – trotz subjektiver Unsicherheit – viel weniger Gefährlich als der alte Radweg. Die Ergebnisse des Modellversuchs zeigen: der Radverkehr wirkt sich nicht negativ auf die Buslinien aus.
Zusätzlich werden parallel Fahrradstraßen beschlossen (u.a. Pestalozzi und Theodor-Heuss). Damit gibt es eine deutliche Verbesserung für Radverkehr.
Der bisherige Radweg wird zum Gehweg. Damit bekommt der Fußverkehr nicht nur wesentlich mehr Platz, sondern es werden auch Konflikte zwischen Radler*innen und Fußgänger*innen vermieden. Einzelhändler und Gastronomen können den Gehweg besser für Auslagen oder Tische nutzen.
Insgesamt kann also festgestellt werden, dass die Aufenthaltsqualität, der Fuß- und Radverkehr, Lärm- und Schadstoffbelastung verbessert werden konnten, und das ohne wirkliche Nachteile für den Kfz-Verkehr, dem die bisherige Verkehrsführung eindeutig untergeordnet war.
Die Zukunft
In den nächsten zwei Jahren wird die Bahnhofstraße entsprechend dem neuen Nutzungskonzept baulich umgestaltet. Es gibt noch einige Knobelaufgaben, für die es keine einfache Lösung gibt. So z.B. die Kreuzung mit der Ringstraße vor der Bahnunterführung. Dort werden Radfahrende vor der Ampel wieder auf einen kurzen Radweg auf dem Bürgersteig geleitet. Eine sehr gefährliche Situation, da geradeaus fahrende Radfahrende mit rechts abbiegenden Kfz kollidieren können, so wie es vor wenigen Wochen einem 12-jährigen Jungen erging (die Unfallfahrerin beging daraufhin Fahrerflucht, wurde aber gefasst).